Haben Sie auch eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten?
Die Abmahnung bemängelt, dass die sogenannten Produktinformationsblätter mit den wichtigen Tarifdetails viel zu sehr auf der Website des Abgemahnten versteckt sei, weil es meherer Klicks brauchte, bis das Produktinformationsblatt auf der Website aufzufinden war.
Das Muster der BNetzA zeigt, wie ein Produktinformationsblatt auszusehen hat. Dieses Produktinformatinsblatt muss einfach für den Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sein.
Bei Nichtreaktion setzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der Erfahrung von Rechtsanwältin Züwerink-Roek nach ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.
Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie umfassend und kompetent.