Haben Sie auch eine Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. erhalten?

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. bekämpft unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität.

Nach den Rechtsanwältin Züwerink-Roek bekannten Abmahnungen des Verband sozialer Wettbewerb e.V. liegt der Schwerpunkt der ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bei Werbeaussagen für Medizinprodukte, Medikamente und ähnlichen Produkten, die gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen sollen.

In der von Rechtsanwältin Züwerink-Roek bearbeiteten Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V.  wurde einem Händler von Kinesiologie Tapes, Cross Tapes oder ähnliche Tapes eine unlautere Werbeaussage in Bezug auf deren Heil- und Wirkaussage vorgeworfen.

Weitere Abmahnungsbeispiele

Weitere vorliegende Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. betreffen die Beanstandungen von Werbeaussagen in Bezug auf

  • Behandlungsmethoden wie „Akupunktur“, „Akupunktur nach Prof. John Boel“, „Augenakupunktur“, „Softlaserakupunktur“, „Ozon-Sauerstoff-Kuren“ oder generell die Behandlung mit homöopathischen Mitteln.
  • sogenannten Magnetfeldtherapien, Magnetschmuck oder Magnetarmbändern.
  • folgende Diagnoseverfahren:

„Pathophysiognomie“,
„Tensor Testung (Einhandrute)“,
„Kinesiologischer Muskeltest“,
„Augendiagnose I Irisdiagnose“,
„Therapie nach Dr. Schüssler“,
„Homöopathie“,
„homöopathische Hormonregulationstherapie“,
„KörperSubsanzVerdünnung“,
„Bachblüten Essenzen“,
„Anthroposophische Medizin“,
„Spagyrik“,
„Dorn Therapie“,
„Fußreflexzonen Therapie“,
„Manuelle Lymphdrainage“,
„Craniosacrale Therapie“,
„Kindernaturheilkunde“,
„Farbpunktur Kids“,
„Schröpfen“,
„Akupunktur“,
„Ohrakupunktur“,
„Moxibustion“,
„Medizinisches Tapen“.

  • den Vertrieb von homöopathischen HCG Globuli und Vitalstoffen sowie sogenannten „FGX PowerStripes“.
  • gesundheitsbezogene Angaben zu Weinen.
  • spezielle Abnehmkuren/Diät-Kuren.
  • Aussagen zu Obst- und Gemüsesaftkuren aufgrund Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3, Art. 10 VO EG 1924/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel (Lebensmittel-GesundheitsangabenVO = LGVO =Health-Claims-VO), die inhaltsgleich sind mit:

          „Trink dich gesund“;
„reinigt den Körper“,
„entgiftet den Körper“,
„aktiviere den Körper“,
„stärkt das Immunsystem“,
„Energie steigern“,
„Verstopfung vermeiden“,
„Blutdruck senken“,
„besser schlafen“,
„keine unreine Haut“,
„Fettverbrennung steigern“,
„Muskelaufbau steigern“,
„Entzündungshemmend“,
„Regt den Organismus an“,
„entspannt“,
„entwässert“.

  • die Wirkung von „Flossband“-Verbände.
  • auf Kryolipolyse- Behandlungen -auch in Verbindung mit Stoßwellen-Behandlungen, die darauf abzielen, dass durch die Kryolipolyse Fett weggefroren werde,  dass durch die Kryolipolyse Cellulitis gemindert werden könne und dass Impulse der Wellentherapie die vereisten Fettzellen noch schneller lösen würden als übertreibene und irreführende Werbung ohne wissenschaftliche Absicherung
  • auf die Angabe „Low Carb“ für Backmischungen, diese nährwertbezogene Angabe nur dann nach Art. 8 Abs. 1 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO genant werden darf, wenn sie gelistet ist, was nicht der Fall ist.

Wenn Sie mit Medizinprodukten oder Medikamenten handeln, droht auch Ihnen eine Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Forderungen im Rahmen der Abmahnung

Im Falle einer Abmahnung werden Sie vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Erfahrung von Rechtsanwältin Züwerink-Roek nach ist die beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. immer zu modifizieren, da die Unterlassungserklärung sonst zu weitreichend wäre.

Die Risiken der Abgabe einer unmodifizierten Unterlassungserklärung besteht darin, dass Vertragsstrafe verwirkt werden kann. Rechtsanwältin Züwerink-Roek bearbeitete Vertragsstrafeforderungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. in Höhe von EUR 10.000,00 bis EUR 30.000,00, die durch die Kanzlei Burchert & Partner geltend gemacht werden.

Zusätzlich fordert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. Abmahnkosten in Höhe von EUR 166,60.

Profitieren Sie von der Erfahrung von Rechtsanwältin Züwerink-Roek

Der Erfahrung von Rechtsanwältin Züwerink-Roek nach leitet der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. gerichtliche Schritte ein, wenn deren Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden.

Lassen Sie die Abmahnung von fachkundiger Seite begutachten.

    Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung wünschen, bespricht sie mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennt Ihnen ihr Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts ruft sie Sie kurzfristig zurück.


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    Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?Sind Sie selber abgemahnt worden?Laufen bereits irgendwelche Fristen?

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