Onlinehandel: Zahlungspflicht des Käufers trotz PayPal Käuferschutz
Die reibungslose Abwicklung beim Onlinehandel unter Einsatz von Zahlungsverkehrssystemen wie PayPal ist für viele Selbständige und Unternehmen von zentraler Bedeutung. Zahlungsausfälle gefährden schnell die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens. Unseren Mandanten empfehlen wir daher eine fundierte Rechtsberatung in allen Fragen rund um den Onlinehandel.
Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich über die Auswirkungen, die eine Rückerstattung des vom Käufer über PayPal entrichteten Kaufpreises auf den Kaufpreisanspruch des Verkäufers hat (BGH-Urteile vom 22.11.2017, Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
Rechtsanwältin Züwerink-Roek berät Sie umfassend in allen Fragen des Internetrechts. Sie nimmt die Interessen von Onlinehändlern engagiert wahr und kämpft für die Durchsetzung Ihrer Kaufpreis-Ansprüche.
Kaufpreis-Rückerstattung durch PayPal: Zahlungsanspruch des Online-Verkäufers?
Bei Online-Zahlungsvorgängen wird häufig der Zahlungsdienst PayPal eingeschaltet. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal, namentlich in der PayPal Käuferschutzrichtlinie ist ein Verfahren zur Rückerstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises geregelt.
PayPal sorgt für die Rückerstattung des Kaufpreises, wenn der Käufer den Kaufgegenstand nicht oder nur in einem von der Artikel-Beschreibung erheblich abweichenden Zustand erhält. In diesen Fällen bucht PayPal auf Antrag des Käufers den Kaufpreis vom PayPal-Konto des Verkäufers wieder ab. Eine Rückvergütung zugunsten des Käufers wird vorgenommen.
Allerdings stellt sich die Rechtsfrage, ob der Online-Verkäufer berechtigt ist, den Käufer nach Kaufpreis-Rückbuchung erneut auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch zu nehmen.
Onlinehändler-Ansprüche auf Kaufpreiszahlung – unterschiedliche Urteile der Vorinstanzen
Reklamationsfall „Ware nicht erhalten“
Im ersten der beiden vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren (VIII ZR 83/16) hatte der beklagte Käufer von der Online-Händerin (Klägerin) ein Mobiltelefon zum Preis von etwa 500 Euro über die Internet-Plattform eBay erstanden.
Der Käufer monierte, er habe kein Päckchen mit einem Mobil-Telefon erhalten. Ein Nachforschungsauftrag des Klägers beim Versand-Dienstleister blieb ohne Ergebnis. Da der Kläger (Verkäufer) auf PayPal-Aufforderung keinen Versandnachweis vorlegte, führte PayPal die Rückbuchung des Kaufpreises durch.
Das Landgericht Essen als Berufungsinstanz hatte dem Kläger-Antrag auf Zahlung des Kaufpreises stattgegeben.
Reklamationsfall „Mangelhafte Ware“
Im zweiten, dem Bundesgerichtshof vorgelegten Fall (VIII ZR 213/16) erwarb der beklagte Käufer im Online-Shop der Klägerin eine Metallbandsäge für knapp 500 Euro.
Nach Bezahlung über PayPal behauptete der Käufer, dass die gelieferte Säge nicht den im Onlineshop gezeigten Abbildungen entspreche. Der Beklagte ließ ein Gutachten erstellen, das eine „sehr mangelhafte Qualität“ der Säge bescheinigte. Daraufhin PayPal buchte den Kaufpreis zurück.
Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung wurde zweitinstanzlich vom Landgericht Saarbrücken abgewiesen.
PayPal-Zahlung – der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Onlinehändlern
Der Bundesgerichtshof gab den Klagen des Verkäufer auf Kaufpreiszahlung in beiden Rechtsfällen statt:
Zwar erlösche der Verkäufer-Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, sobald der Kaufpreis auf dem PayPal-Konto des Verkäufers eingegangen sei. Doch hätten, so der BGH, Käufer und Verkäufer durch Nutzung des PayPal-Zahlungssystems die Nebenabrede getroffen, dass die Kaufpreis-Forderung bei einer Rückbelastung des Kaufpreises wiederbegründet werde.
Dies ergebe sich aus einer interessengerechten Vertragsauslegung, bei der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal (insbesondere die PayPal-Käuferschutzrichtlinie) zu berücksichtigen seien. Aus den ABG ergebe sich, dass PayPal nur über Käuferschutzanträge entscheide.
In der neueren Version der PayPal-Käuferschutzrichtlinie werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht“ von der Käuferschutzrichtlinie berührt werden. Dem Käufer werde also auch für den Fall, dass der Rückerstattungsantrag von PayPal abgelehnt werde, der Zugang zu den staatlichen Gerichten zugebilligt. Interessengerecht sei es dann aber auch, dass der Verkäufer berechtigt sein müsse, zwecks Durchsetzung seiner Kaufpreisforderung ein staatliches Gericht anzurufen.
Selbst nach dieser BGH-Rechtsprechung bleibt das PayPal-Rückerstattungsverfahren für den Käufer durchaus vorteilhaft. Er erhält den Kaufpreis auf Antrag sofort zurück. Der Käufer muss nicht erst Klage bei einem ordentlichen Gericht erheben.
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