Steuerberater in Berlin Charlottenburg
zum Thema: Liebhaberei II.Teil

Der von Rechtsanwältin Züwerink-Roek betreute Mandant betrieb ein Saisongeschäft, das mal besser und auch mal schlechter läuft. Es gab durchaus auch umsatzstarke Monate. Die hohen Verluste zum Ende des Jahres resultierten lediglich aus den vorgenommenen Abschreibungen.

Wegen einer Erkrankung des Mandanten wurde ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt unumgänglich. Doch selbst während dieser Krankheitsphase versuchte der Mandant, Kunden zu besuchen.

Bis zu seiner Krankheit hatte der Mandant noch eine positive Geschäftsprognose. Nachdem er wieder genesen war, musste er jedoch feststellen, dass sich mittlerweile der Wettbewerb durch Händler außerhalb Berlins verstärkt hatte. Dies zeigte, dass bezüglich der Geschäftsidee des Mandanten Überarbeitungsbedarf bestand. Vermutlich durch die Wirtschaftskrise veranlasst, hatten zudem die Kunden dem Mandanten signalisierten, dass diese derzeit nur wenig Bedarf an seinen Produkten hatten. Erst zu diesem Zeitpunkt aufgrund der veränderten Umstände fasste der Mandant den Entschluss, dass das Geschäft wohl keinen Gewinn mehr abwerfen wird. Daraufhin meldete er sein Gewerbe auch konsequent ab. Dies war auch gerade ein Zeichen dafür, dass es sich um keine Liebhaberei handelte. Ansonsten hätte der Mandant seine Tätigkeit auch weiter fortführen können. Gesundheitlich wäre er dazu in der Lage gewesen.

Die ausgewiesenen Verluste des Mandanten, wie Rechtsanwältin Züwerink-Roek sah, waren monatlich gesehen auch nicht derart hoch, dass diese für ihn hätten existenzgefährdend werden können.  Im Gegenteil war eine Drehung in den positiven Bereich jederzeit möglich.

Das Finanzamt Charlottenburg folgte den Argumentationen der Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek und erkannte die Verluste für die Vergangenheit aus Gewerbebetrieb weiter an.

Rechtsanwältin Züwerink-Roek, die den Mandanten federführend vertreten hat,  konnte als Fachanwältin für Steuerrecht gegenüber dem Finanzamt Charlottenburg einen guten Erfolg verbuchen. Der Mandant war sehr zufrieden.